Egal ob eine Wohnungsanmietung oder gar der Kauf einer Immobilie – stets handelt es sich um eine Entscheidung von großer Tragweite. „Oft wird die Komplexität dieser Entscheidung unterschätzt“ so Jens Zimmermann, Pressesprecher des IVD Mitte-Ost. „Wenn man erst einmal in die neue Wohnung eingezogen ist, dann fällt es schwer sofort wieder umzuziehen. Ganz zu schweigen von einem Hauskauf.“ In der Regel hört Jens Zimmermann das Argument, man wolle sich die Provision sparen. „Aber allein was an wertvoller Zeit verloren geht, bis der Kunde das für sich passende findet“ so Zimmermann „wiegt in den meisten Fällen unsere Provision auf.“ Von Fehlentscheidungen bei Anmietung und Kauf ganz zu schweigen. (weiterlesen…)
Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat heute entschieden (Urteil vom 9. Juni 2010 – VIII ZR 294/09), dass eine Klausel in einem Wohnraummietvertrag wegen unangemessener Benachteiligung des Mieters unwirksam ist, wenn dem Mieter durch die Klausel die Pflicht zur Vornahme von Schönheitsreparaturen auferlegt wird, ohne dass ihm die Möglichkeit zur Vornahme dieser Arbeiten in Eigenleistung offen steht.
