BGH-Urteil zur Mieterhöhung: “Typengutachten” reicht aus
 
22. Mai 2010

BGH-Urteil zur Mieterhöhung: "Typengutachten" reicht ausDer Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass die formellen Anforderungen an die Begründung einer Mieterhöhung auf die ortsübliche Vergleichsmiete auch durch ein Sachverständigengutachten erfüllt werden können, sogenannte "Typengutachten", die sich nicht unmittelbar auf die Wohnung des Mieters bezieht, sondern auf andere, nach Größe und Ausstattung vergleichbare Wohnungen. Auch durch ein derartiges Typengutachten werde der Mieter in die Lage versetzt, der Berechtigung des Erhöhungsverlangens nachzugehen und diese zumindest ansatzweise zu überprüfen. Die zur Begutachtung herangezogenen Wohnungen können sogar aus dem eigenen Bestand des Vermieters stammen.

„Formal mag es für eine Mieterhöhung auf die ortsübliche Vergleichsmiete ausreichen, wenn ein Vermieter sich auf ein so genanntes Typengutachten eines Sachverständigen beruft. Eine ganz andere Frage ist es aber, ob die so begründete Mieterhöhung (weiterlesen…)

Mieten bei Wohnungen steigen weiter
 
17. Mai 2010

Scheinbar unbeeindruckt von Finanz- und Wirtschaftskrise befinden sich deutsche Wohnimmobilien weiter im Aufwind. Im 2. Halbjahr 2009 stiegen in sieben von acht Städten, die Jones Lang LaSalle untersuchte, die Durchschnittsmieten. Lediglich Leipzig blieb hinter dieser Entwicklung zurück. Bei den Angebotspreisen für Eigentumswohnungen zeigten sechs der untersuchten Städte eine steigende Tendenz. JLL sieht einen Grund für diese Entwicklung neben dem stetig wachsenden Bevölkerungszuwachs durch Zuwanderung aus strukturschwachen und ländlichen Räumen die Zunahme vor allem von „jungen“ Einpersonen-Haushalten in Großstädten. In vier der untersuchten acht Städten liegt der Anteil bereits über 50%. (weiterlesen…)

Urteil des Bundesgerichtshofs zur Mieterhöhung, wenn sich die ortsübliche Vergleichsmiete seit Vertragsabschluss nicht erhöht hat
 
20. Juni 2007

Urteil des Bundesgerichtshofs zur Mieterhöhung, wenn sich die ortsübliche Vergleichsmiete seit Vertragsabschluss nicht erhöht hatGemäß §§ 558 ff. BGB kann der Vermieter vom Mieter unter bestimmten Voraussetzungen Zustimmung zu einer Erhöhung der Miete bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete verlangen. Der unter anderem für das Wohnraummietrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte über die Frage zu entscheiden, ob ein solcher Anspruch des Vermieters ausgeschlossen ist, wenn die ursprünglich vereinbarte Miete unter der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt und sich die ortsübliche Vergleichsmiete seit Vertragsschluss nicht erhöht hat.

In dem der heutigen Entscheidung zugrunde liegenden Fall vereinbarten die Parteien im Mietvertrag vom 19. August 2004 eine Miete von 4 €/m². Die ortsübliche Vergleichsmiete belief sich zu dieser Zeit auf 4,60 €/m². Mit Schreiben vom 26. September 2005 verlangte die Klägerin – bei unveränderter ortsüblicher Vergleichsmiete – Zustimmung zu einer Erhöhung der Miete auf 4,26 €/m² ab dem 1. Dezember 2005. (weiterlesen…)

 

 

 

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