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Marktmiete & Vergleichsmiete

Beachten Sie: Bei den in den Mietspiegeln ausgewiesenen Mietpreisen handelt es sich um die ortübliche Vergleichsmiete gemäß § 558 Abs. 2 BGB.

Von der ortsüblichen Vergleichsmiete ist die Marktmiete abzugrenzen. Die Marktmiete ist der Preis, der für die Überlassung einer Wohnung tatsächlich gezahlt wird. Sie ergibt sich in der Regel durch die vorherrschende Marktlage.

Aktuelle Marktdaten zu Mietpreisen "Marktmiete" in einer Vielzahl von Städten und Gemeinden finden Sie auch unter: "News » Aktuelle Marktdaten" auf der ImmobilienScout24 Homepage ».

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