Mietspiegel Cottbus: Neu und mit “Gütestempel” qualifiziert
 
21. Juli 2011

Mietspiegel Cottbus 2011 / 2012: Neu und mit "Gütestempel" qualifiziertMietspiegel Cottbus 2011 / 2012 / 2013 erschienen. Die Stadt Cottbus hat wieder einen neuen Mietspiegel für frei finanzierte Wohnungen des Stadtgebiets, einen Mietspiegel mit "Gütestempel", einen Qualifizierten.

(Cottbus, 21.07.2011) – Ab sofot gibt es für die Stadt Cottbus einen neuen, qualifizierten Mietspiegel über die ortsüblichen Vergleichsmieten des Stadtgebiets. Der Mietspiegel Cottbus ist ab sofort gültig, für 2011, 2012 und das erste Halbjahr 2013. Im Arbeitskreis Mietspiegel wurde durch Vertreter der Wohnungswirtschaft, der Interessenvertretung für die Mieter und der Stadtverwaltung gemeinsam ein neuer Mietspiegel für die Stadt Cottbus erarbeitet. (weiterlesen…)

BGH-Urteil zu Mietspiegel
 
16. Juni 2010

BGH-Urteil zu MietspiegelVermieter dürfen Mieterhöhungen notfalls auch mit dem Mietspiegel eines vergleichbaren Nachbarorts begründen. Das hat heute der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entschieden. Zulässig sei dies, wenn für die eigene Gemeinde kein Mietspiegel vorhanden sei. Nach dem Urteil der Karlsruher Richter reicht es zudem aus, die ortsübliche Miete über einen sogenannten einfachen Mietspiegel zu ermitteln. Ein nach wissenschaftlichen Kriterien erstellter Mietspiegel bzw. Mietvergleich ist nicht unbedingt erforderlich.

Der Bundesgerichtshof hat heute über eine Mieterhöhungsklage entschieden, bei der der Vermieter sein Verlangen auf einen für die Nachbarstadt erstellten Mietspiegel gestützt hat, der von dem örtlichen Mieterverein, dem örtlichen Haus- und Gründeigentümerverein sowie dem Bürgermeisteramt gemeinsam erstellt worden ist. (weiterlesen…)

Mietspiegel: BGH-Entscheidung zur Übertragbarkeit erwartet
 
09. Juni 2010

Mietspiegel: BGH-Entscheidung zur Übertragbarkeit erwartetDer Schorndorfer Mietspiegel sorgt im Rahmen einer Mieterhöhung für reichlich Zündstoff, aber nicht in der Daimlerstadt selbst, sondern in der rund 35 Kilometer entfernten Nachbargemeinde Backnang. Am 16. Juni 2010 wird der Bundesgerichtshof (BGH) in einer Grundsatzentscheidung darüber urteilen, ob der Mietspiegel von Schorndorf auch in Backnang angewendet werden darf und ob eine Mieterhöhung in Backnang somit auf Basis des Schorndorfer Mietspiegels rechtens ist. Die mit Spannung erwartete Urteilsverkündung wird aber auch bundesweit von weitreichender Bedeutung sein, wenn es künftig um die Begründung einer Mieterhöhung mittels eines Mietspiegels einer vergleichbaren Gemeinde geht, da immer mehr Kommunen aufgrund der Haushaltskrise auf die Erstellung eines Mietspiegels verzichten.

Im konkreten Fall geht es um einen Mieter aus Backnang. Der Beklagte ist Mieter einer Wohnung des Klägers in Backnang. Mit der Klage verlangt der Vermieter die Zustimmung zu einer Mieterhöhung um 76,69 € monatlich. Er stützt sein Verlangen darauf, dass die ortsübliche Vergleichsmiete bei 6,58 € pro Quadratmeter liege. (weiterlesen…)

Hartz-IV-Empfänger haben freie Wahl bei ihrem Wohnort
 
09. Juni 2010

Hartz-IV-Empfänger haben freie Wahl bei ihrem WohnortHartz-IV-Empfänger haben die freie Wahl beim Wohnort, auch wenn dies für die Behörden höhere Unterkunftskosten bedeutet. Das entschied am 1. Juni 2010 im Verfahren B 4 AS 60/09 R der 4. Senat des Bundessozialgerichts in Kassel. Damit bekam ein 56-jähriger Hartz-IV-Empfänger recht, der von Bayern nach Berlin gezogen war. Die Richter des Bundessozialgerichts urteilten, dass höhere Kosten vom Jobcenter bezahlt werden müssen, wenn sie laut dem örtlichen Mietspiegel angemessen sind. Nur im Fall, dass ein Empfänger von Hartz-IV-Leistungen innerhalb einer Gemeinde in eine teurere Wohnung umziehen würde, könnte die Behörde die höheren Unterkunftskosten verweigern. (weiterlesen…)

Tübingen bekommt erstmals einen Mietspiegel
 
08. Juni 2010

Tübingen bekommt erstmals einen MietspiegelDas Darmstädter Institut Wohnen und Umwelt (IWU) wurde von der Stadt Tübingen beauftragt, erstmals einen Mietspiegel für das Stadtgebiet der Universitätsstadt zu erstellen. Auch energetische Differenzierungsmekrmale sollen Berücksichtigung finden. Hier wird erstmals das vom IWU entwickelte Energiepunktesystem seine Anwendung finden.

Der Tübinger Mietspiegel soll gemäß dem BGB eine Übersicht geben über die aktuell in der Kernstadt und den Ortsteilen gezahlten Mietpreise in Abhängigkeit von Art, Lage, Größe, Ausstattung und Beschaffenheit der Wohnung. Ein besonderes Augenmerk liegt dabei auf der Messung der energetischen Qualität der Gebäude. Hierzu wird eine eigene Befragung der Vermieter zur energetischen Qualität von Gebäuden durchgeführt. Zum Einsatz kommen soll erstmals das im Auftrag des Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung erstellte Energiepunktesystem (weiterlesen…)

Qualifizierte Mietspiegel gemäß § 558d BGB
 
03. Juni 2010

Qualifizierte Mietspiegel gemäß § 558d BGBDie Entstehungsgeschichte des noch relativ jungen Rechtsinstituts "Qualifizierte Mietspiegel" nach § 558d BGB begann im Jahr 1996 mit dem Mietrechtsvereinfachungsentwurf der Bund-Länder-Arbeitsgruppe. Dieser Gesetzesentwurf sah vor: „Enthält ein qualifizierter Mietspiegel … Angaben für die Wohnungen, so kann nur auf diesen Mietspiegel Bezug genommen werden.“ Die Arbeitsgruppe wollte damit grundsätzlichen Vorrang qualifizierter Mietspiegel vor den anderen gesetzlichen Begründungsmitteln erreichen. Damit würde sich der Gesetzgeber für ein verlässlicheres und sachlich besseres Begründungsmittel als z.B. die Benennung von Vergleichswohnungen entscheiden, wodurch letztendlich auch die Verbreitung von Mietspiegeln gefördert werde.

Im Bericht der BLAG heißt es u.a.: „Der Entwurf bezweckt, das Vergleichsmietensystem zu stärken und handbarer zu machen. Dies soll vor allem durch das Institut des qualifizierten Mietspiegels, der eine besondere Gewähr für die Richtigkeit seiner Werte bietet, verwirklicht werden.“ § 560c Abs. 6 des Vereinfachungsentwurfs sah die Regelung vor: „Ist ein Mietspiegel nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt oder von der Gemeinde (weiterlesen…)

Mietspiegel in Deutschland
 
27. Mai 2010

Mietspiegel in Deutschland (Teil 1)Für die meisten Märkte ist es typisch, dass sie, wenn überhaupt, nur ein labiles Gleichgewicht erreichen, und dies gilt auch für den Mietwohnungsmarkt. Der Mietmarkt ist ebenso wie andere Konsumgütermärkte von Widerständen und Anpassungsverzögerungen geprägt. Grundsätzlich ist er ‚kein friktionsloser Markt’. Dennoch kann die rein technische Eignung des Mietmarktes als Koordinations- und Lenkungsmechanismus bejaht werden.

Wie auf anderen Konsumgütermärkten wird es auch zyklische Schwankungen und somit Mangellagen für die eine oder andere Marktseite geben, die Renten entstehen lassen können, die je nach der Marktlage der einen oder anderen Partei zufallen. Mittel- bis langfristig wird jedoch die Tendenz der Ausbildung eines gleichgewichtsähnlichen Zustandes auf den einzelnen Teilmärkten bestehen. Es wird darauf hingewiesen, dass von der Struktur des Wohnungsmarktes her gesehen grundsätzlich eine freie Mietenbildung möglich ist und deshalb keine so schwerwiegenden Bedenken bestünden (weiterlesen…)

BGH-Urteil zur Mieterhöhung: “Typengutachten” reicht aus
 
22. Mai 2010

BGH-Urteil zur Mieterhöhung: "Typengutachten" reicht ausDer Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass die formellen Anforderungen an die Begründung einer Mieterhöhung auf die ortsübliche Vergleichsmiete auch durch ein Sachverständigengutachten erfüllt werden können, sogenannte "Typengutachten", die sich nicht unmittelbar auf die Wohnung des Mieters bezieht, sondern auf andere, nach Größe und Ausstattung vergleichbare Wohnungen. Auch durch ein derartiges Typengutachten werde der Mieter in die Lage versetzt, der Berechtigung des Erhöhungsverlangens nachzugehen und diese zumindest ansatzweise zu überprüfen. Die zur Begutachtung herangezogenen Wohnungen können sogar aus dem eigenen Bestand des Vermieters stammen.

„Formal mag es für eine Mieterhöhung auf die ortsübliche Vergleichsmiete ausreichen, wenn ein Vermieter sich auf ein so genanntes Typengutachten eines Sachverständigen beruft. Eine ganz andere Frage ist es aber, ob die so begründete Mieterhöhung (weiterlesen…)

 

 

 

Mietspiegel Top Städte
Mietspiegel Städte (A-Z)
Mietspiegel nach Art
Themen
Tag Cloud

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anzeige

 

 

Marktmiete & Vergleichsmiete

Beachten Sie: Bei den in den Mietspiegeln ausgewiesenen Mietpreisen handelt es sich um die ortübliche Vergleichsmiete gemäß § 558 Abs. 2 BGB.

Von der ortsüblichen Vergleichsmiete ist die Marktmiete abzugrenzen. Die Marktmiete ist der Preis, der für die Überlassung einer Wohnung tatsächlich gezahlt wird. Sie ergibt sich in der Regel durch die vorherrschende Marktlage.

Aktuelle Marktdaten zu Mietpreisen "Marktmiete" in einer Vielzahl von Städten und Gemeinden finden Sie auch unter: "News » Aktuelle Marktdaten" auf der ImmobilienScout24 Homepage ».

Mietspiegel
Ihre
Immobilien-
suche
Straße:
PLZ: Ort: