Der Bundesgerichtshof hat in einem Urteil vom 12. Mai 2010 die Rechte von Vermietern gegen Mietnomaden gestärkt. In einem sechs Jahre andauernden Fall gaben die Karlsruher Richter einem Vermieter in Leipzig Recht. Dessen fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzug der Mieter sei rechtmäßig, so das Gericht. Die Kündigung, so die Richter des VIII. Zivilsenats, erfülle alle Begründungsanforderungen und sei deshalb nicht unwirksam. Die Bundesrichter hatten bereits in früheren Verfahren entschieden, dass es ausreicht, wenn der Vermieter den Zahlungsverzug als Kündigungsgrund angibt und den Gesamtbetrag der rückständigen Miete beziffert. (weiterlesen…)

