Mietnomaden haben es künftig schwerer
 
20. Mai 2010

Der Bundesgerichtshof hat in einem Urteil vom 12. Mai 2010 die Rechte von Vermietern gegen Mietnomaden gestärkt. In einem sechs Jahre andauernden Fall gaben die Karlsruher Richter einem Vermieter in Leipzig Recht. Dessen fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzug der Mieter sei rechtmäßig, so das Gericht. Die Kündigung, so die Richter des VIII. Zivilsenats, erfülle alle Begründungsanforderungen und sei deshalb nicht unwirksam. Die Bundesrichter hatten bereits in früheren Verfahren entschieden, dass es ausreicht, wenn der Vermieter den Zahlungsverzug als Kündigungsgrund angibt und den Gesamtbetrag der rückständigen Miete beziffert. (weiterlesen…)

Gesetzentwurf gegen „Mietnomaden” erarbeitet
 
17. Mai 2010

Der Immomobilienverband Deutschland (IVD) hat einen Gesetzentwurf erarbeitet, nach dem Vermieter eine größere Handhabe gegen sogenannte Mietnomaden erhalten sollen. Diese Spezies mietet Wohnungen, zahlt vielleicht eine Monatsmiete und dann nicht mehr. Dies praktizieren sie in jedem weiteren Domizil. Und es ist extrem schwierig für Eigentümer, diese Betrüger aus der Wohnung herauszuklagen. Die Schäden können für Immobilieneigner schnell zur Existenzfrage werden, so der IVD. Selbst bei geklärten Fällen vergingen bis zur Räumung oft bis zu 18 Monate. (weiterlesen…)

 

 

 

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