Mieten oder Kaufen, Immobilien sind ein komplexes Gut
 
16. Juni 2010

Egal ob eine Wohnungsanmietung oder gar der Kauf einer Immobilie – stets handelt es sich um eine Entscheidung von großer Tragweite. „Oft wird die Komplexität dieser Entscheidung unterschätzt“ so Jens Zimmermann, Pressesprecher des IVD Mitte-Ost. „Wenn man erst einmal in die neue Wohnung eingezogen ist, dann fällt es schwer sofort wieder umzuziehen. Ganz zu schweigen von einem Hauskauf.“ In der Regel hört Jens Zimmermann das Argument, man wolle sich die Provision sparen. „Aber allein was an wertvoller Zeit verloren geht, bis der Kunde das für sich passende findet“ so Zimmermann „wiegt in den meisten Fällen unsere Provision auf.“ Von Fehlentscheidungen bei Anmietung und Kauf ganz zu schweigen. (weiterlesen…)

BGH: Mieter dürfen selbst Schönheitsreparaturen durchführen
 
09. Juni 2010

BGH: Mieter dürfen selbst Schönheitsreparaturen durchzuführen Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat heute entschieden (Urteil vom 9. Juni 2010 – VIII ZR 294/09), dass eine Klausel in einem Wohnraummietvertrag wegen unangemessener Benachteiligung des Mieters unwirksam ist, wenn dem Mieter durch die Klausel die Pflicht zur Vornahme von Schönheitsreparaturen auferlegt wird, ohne dass ihm die Möglichkeit zur Vornahme dieser Arbeiten in Eigenleistung offen steht.

Die Beklagten waren bis September 2007 Mieter einer Wohnung der klagenden Wohnungsbaugesellschaft in München. Zu den Schönheitsreparaturen enthält der Mietvertrag folgende Bestimmungen (weiterlesen…)

Mietnomaden haben es künftig schwerer
 
20. Mai 2010

Der Bundesgerichtshof hat in einem Urteil vom 12. Mai 2010 die Rechte von Vermietern gegen Mietnomaden gestärkt. In einem sechs Jahre andauernden Fall gaben die Karlsruher Richter einem Vermieter in Leipzig Recht. Dessen fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzug der Mieter sei rechtmäßig, so das Gericht. Die Kündigung, so die Richter des VIII. Zivilsenats, erfülle alle Begründungsanforderungen und sei deshalb nicht unwirksam. Die Bundesrichter hatten bereits in früheren Verfahren entschieden, dass es ausreicht, wenn der Vermieter den Zahlungsverzug als Kündigungsgrund angibt und den Gesamtbetrag der rückständigen Miete beziffert. (weiterlesen…)

 

 

 

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