Betriebskostenspiegel: Zweite Miete deutlich gestiegen
 
09. Juni 2010

Betriebskostenspiegel: Zweite Miete deutlich gestiegenMieter zahlen in Deutschland im Durchschnitt 2,16 Euro pro Quadratmeter im Monat für Betriebskosten. Rechnet man alle denkbaren Betriebskostenarten zusammen, kann die so genannte zweite Miete laut dem Deutschen Mieterbund (DMB) bis zu 2,91 Euro pro Quadratmeter und Monat betragen. Dies sind Ergebnisse aus dem aktuellen Betriebskostenspiegel, den der DMB jetzt auf Grundlage der Abrechnungsdaten des Jahres 2008 vorgelegt hat. Für eine 80 Quadratmeter große Wohnung mussten bei Anfallen aller Kosten 2.793,60 Euro im Jahr 2008 nur an Betriebskosten aufgebracht werden. Das sind 4,7 Prozent mehr als noch im Abrechnungsjahr 2007.

Nach der Betriebskostenverordnung dürfen – soweit im Mietvertrag wirksam vereinbart – nachfolgende Kosten in tatsächlich angefallener Höhe abgerechnet werden. Die hier genannten Vergleichswerte des aktuellen Betriebskostenspiegels (weiterlesen…)

Heizkosten: Mieter bekommen Geld zurück!
 
19. Mai 2010

Heizkosten: Mieter bekommen Geld zurück!Millionen Mieter in Deutschland bekommen für die Heizperiode 2009 einen Teil ihrer Abschlagszahlungen erstattet. Das berichtet die "Bild-Zeitung" (Mittwochausgabe) unter Berufung auf Berechnungen des Deutschen Mieterbundes. Hintergrund für die Rückzahlung sind die im vergangenen Jahr um im Schnitt 14 Prozent gesunkenen Energiekosten. Je nach Energieträger fällt die Rückzahlung unterschiedlich hoch aus. Verbraucher, die ihre Wohnung mit Heizöl heizen, können laut Mieterbund mit durchschnittlich 3,71 Euro je Quadratmeter Wohnfläche rechnen.

Bei einer 100 Quadratmeter großen Wohnung liegt die zu erwartende Erstattung für das Abrechungsjahr 2009 bei 371 Euro . Wer hingegen eine Gasheizung besitzt, bekommt aller Voraussicht nach 22 Cent je Quadratmeter zurück. Macht bei 100 Quadratmetern 22 Euro Erstattung. Anders hingegen sieht es für Mieter (weiterlesen…)

 

 

 

Mietspiegel Top Städte
Mietspiegel Städte (A-Z)
Mietspiegel nach Art
Themen
Tag Cloud

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anzeige

 

 

Marktmiete & Vergleichsmiete

Beachten Sie: Bei den in den Mietspiegeln ausgewiesenen Mietpreisen handelt es sich um die ortübliche Vergleichsmiete gemäß § 558 Abs. 2 BGB.

Von der ortsüblichen Vergleichsmiete ist die Marktmiete abzugrenzen. Die Marktmiete ist der Preis, der für die Überlassung einer Wohnung tatsächlich gezahlt wird. Sie ergibt sich in der Regel durch die vorherrschende Marktlage.

Aktuelle Marktdaten zu Mietpreisen "Marktmiete" in einer Vielzahl von Städten und Gemeinden finden Sie auch unter: "News » Aktuelle Marktdaten" auf der ImmobilienScout24 Homepage ».

Mietspiegel
Ihre
Immobilien-
suche
Straße:
PLZ: Ort: