Standardisierung in der Mietspiegelerfassung


 
10. August 2010

Standardisierung in der MietspiegelerfassungZahlreiche Städte und Gemeinden in Deutschland verfügen mittlerweile über einen qualifizierten Mietspiegel. Dieser qualifizierte Mietspiegel ist spätestens alle vier Jahre neu zu erstellen. Dabei handelt es sich nichtsdestotrotz um eine freiwillige Leistung der Kommunen ("sollen einen Mietspiegel erstellen,wenn hierfür ein Bedürfnis besteht"), die durch die zunehmende Verknappung öffentlicher Finanzmittel häufig nicht mehr geleistet werden kann.

Um jedoch diese Dienstleistung auch künftig kostenlos für "Mietspiegelinteressierte", in erster Linie für Mieter und Vermieter aufrecht zu halten und hierbei Kosten zu sparen, arbeitet die Stadt Bonn bereits seit einigen Jahren mit einem externen Dienstleister für Datenerfassung zusammen, der D.E.S.H. GmbH. Diese hat nun gemeinsam mit der Bundesstadt Bonn ein Verfahren zur Automatisierung in der Mietspiegel-Erfassung entwickelt.

Für die Städte und Gemeinden bedeutet eine Mietspiegelerfassung meist einen erheblichen Aufwand: Interviewer müssen beschäftigt werden, um von Haus zu Haus zu gehen und Miethöhe sowie weitere Daten zum Wohnungs- und Mietbestand per Hand in einem Fragebogen zu erfassen (der in der Regel mehrere Seiten lang ist). Im Anschluss an die Erhebung der Daten gilt es dann, diese Informationen in Daten umzusetzen, die sich für eine statistische Auswertung eignen. Dabei werden die Mietstruktur und das Mietniveau so aufbereitet, dass Mieter und Vermieter ihre jeweiligen Wohnungen in diesem Mietspiegel auf möglichst einfache Weise einordnen können.

Einen Engpass stellt regelmäßig die Übernahme der erhobenen Daten in digitale Systeme dar – ein zeitintensiver Arbeitsschritt, der Personalkapazität bindet und damit viel Geld kostet. Die Stadt Bonn lässt sich hierbei schon seit einigen Jahren von einem externen Dienstleister unterstützen, der D.E.S.H. Datenservice & Mailing GmbH (www.desh-datenservice.de), ebenfalls in Bonn ansässig. Die D.E.S.H. GmbH hat bereits mehrfach die Mietspiegel-Bögen der Stadt Bonn manuell erfasst und verfügt über das nötige Know-how. Doch diese manuelle, aufwändige und ohne moderne IT-Unterstützung erfolgende Datenerfassung konnte nicht Dauerzustand bleiben. Daher hat man bei D.E.S.H. ein Verfahren entwickelt, mit dem sich die auf Papier vorhandenen Informationen automatisiert und damit sowohl schneller als auch kostengünstiger in Daten umsetzen lassen. (Lesen Sie den ganzen Artikel hier >>)

 

 

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Marktmiete & Vergleichsmiete

Beachten Sie: Bei den in den Mietspiegeln ausgewiesenen Mietpreisen handelt es sich um die ortübliche Vergleichsmiete gemäß § 558 Abs. 2 BGB.

Von der ortsüblichen Vergleichsmiete ist die Marktmiete abzugrenzen. Die Marktmiete ist der Preis, der für die Überlassung einer Wohnung tatsächlich gezahlt wird. Sie ergibt sich in der Regel durch die vorherrschende Marktlage.

Aktuelle Marktdaten zu Mietpreisen "Marktmiete" in einer Vielzahl von Städten und Gemeinden finden Sie auch unter: "News » Aktuelle Marktdaten" auf der ImmobilienScout24 Homepage ».

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