Qualifizierter “Online”-Mietspiegel Villingen-Schwenningen 2011 ist da


 
26. November 2011

Mietspiegel Villingen-Schwenningen 2011 erschienen – Mietenberechnung auch mittels Online-Mietspiegel möglich. Lange mussten die Bürgerinnen und Bürger in Villingen-Schwenningen auf den Mietspiegel 2011 warten – jetzt ist er da. Seit 01.11.2011 gibt es für Villingen-Schwenningen einen qualifizierten Mietspiegel, der erste Mietspiegel mit Prädikat "qualifiziert", der unter anderem Mietern und Vermietern einen Überblick über das Mietniveau des Wohnungsmarktes in Villingen-Schwenningen verschafft.

Mit Hilfe des Mietspiegels kann für frei finanzierte Wohnungen die ortsübliche Vergleichsmiete ermittelt werden. Neben einer Mietspiegelbroschüre die für 5,00 Euro erhältlich ist bzw. dem kostenlosen Mietspiegel auf der Webseite der Stadt, gibt es auch die Möglichkeit mittels eines Online-Mietspiegel zur schnellen und einfachen Mietenberechnung. Am Ende der Mietspiegelbroschüre findet sich ein detaillierter Berechnungsbogen mit dem Schritt für Schritt und relativ einfach die ortsübliche Vergleichsmiete berechnet werden kann. Den Mietspiegel Villingen-Schwenningen – im PDF-Format und als Online-Mietenrechner – finden Sie unter www.villingen-schwenningen.de.

Der Mietspiegel wurde Mitte Oktober vom Gemeinderat der Stadt als qualifizierter Mietspiegel für Villingen-Schwenningen verabschiedet. Der Mietspiegel ist gültig vom 1. November 2011, für das Jahr 2012 bis zum 31. Oktober 2013.

Bei den in der Mietspiegeltabelle ausgewiesenen Mietpreisen handelt es sich um die monatliche Nettokaltmiete in Euro pro Quadratmeter Wohnfläche. Die Mietspiegeltabelle enthält die sogenannte "Basis-Nettomiete" ohne prozentuale Zu- und Abschläge für Besonderheiten der Art, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage der Wohnung. Je nach Baujahr und Größe der Wohnung liegt die Basis-Nettomiete zwischen 4,96 Euro und 9,36 Euro/qm/Monat ohne Berücksichtigung von Zu- und Abschlägen.

 

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Marktmiete & Vergleichsmiete

Beachten Sie: Bei den in den Mietspiegeln ausgewiesenen Mietpreisen handelt es sich um die ortübliche Vergleichsmiete gemäß § 558 Abs. 2 BGB.

Von der ortsüblichen Vergleichsmiete ist die Marktmiete abzugrenzen. Die Marktmiete ist der Preis, der für die Überlassung einer Wohnung tatsächlich gezahlt wird. Sie ergibt sich in der Regel durch die vorherrschende Marktlage.

Aktuelle Marktdaten zu Mietpreisen "Marktmiete" in einer Vielzahl von Städten und Gemeinden finden Sie auch unter: "News » Aktuelle Marktdaten" auf der ImmobilienScout24 Homepage ».

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