Laut dem neuen "Mietspiegelindex 2011" des Forschungsinstituts F+B Forschung und Beratung für Wohnen, Immobilien und Umwelt GmbH liegt die durchschnittliche Miete in Deutschland bei 6,04 Euro/qm/Monat. Im Vorjahr 2010 lag die Durchschnittsmiete noch bei 5,89 Euro. Demnach stieg die durchschnittliche Miete in 2011 im Vergleich zu 2010 um lediglich ein Prozent. Die Mietsteigerungen sind damit im Bestand weiter moderat. Wie aus dem F+B-Mietspiegelindex 2011 hervorgeht, sind die größten Mietsteigerungen in Nord- und Ostdeutschland zu verzeichnen. Die Mieten in ostdeutschen Städten liegen allerdings nach wie vor weit unter dem Bundesdurchschnitt von 6,04 Euro/qm/Monat.
Die Großräume München und Stuttgart sind laut Mietspiegelindex 2011 weiterhin die teuersten Wohnungsmärkte. Wie schon 2010, führt die bayerische Millionenmetropole den Mietspiegelindex an. Mit einer durchschnittlichen Nettokaltmiete von 9,58 Euro/qm/Monat müssen Mieter in München 59 Prozent mehr für ihre Wohnung bezahlen als im Bundesdurchschnitt.
Mit dem F+B-Mietspiegelindex wird seit 1996 regelmäßig eine aktuelle Auswertung zum Mietniveau in deutschen Städten und Gemeinden veröffentlicht. Verglichen werden die Nettokaltmieten von Wohnungen mit einer Fläche von 65 Quadratmetern, mittlerer Ausstat- tung und Lage in Gemeinden mit mindestens 20.000 Einwohnern und veröffentlichten Mietspiegeln. So bilden insgesamt 319 Städte die Grundlage für den F+B-Mietspiegelindex 2011.
Die Mietspiegeldatenbank von F+B ist die aktuellste Datengrundlage für das regionale Mietenniveau in Deutschland. Die Ergebnisse sind eine wichtige Hilfe für Wohnungsanbieter und -nachfrager, Sachverständige und Makler, Banken und Investoren für die Analyse und Bewertung der Wohnungsmarktentwicklung und der Mietentrends. Angaben zu den nachhaltig erzielbaren Mieten können für Wohnungen in allen wichtigen Teilmarktsegmenten des Normalwohnungsmarkts abgeleitet werden.
Foto: (c) H-J. Paulsen / fotolia.com
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Beachten Sie: Bei den in den Mietspiegeln ausgewiesenen Mietpreisen handelt es sich um die ortübliche Vergleichsmiete gemäß § 558 Abs. 2 BGB.
Von der ortsüblichen Vergleichsmiete ist die Marktmiete abzugrenzen. Die Marktmiete ist der Preis, der für die Überlassung einer Wohnung tatsächlich gezahlt wird. Sie ergibt sich in der Regel durch die vorherrschende Marktlage.
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