Die Universitätsstadt Witten hat einen Mietspiegel mit amtlichen Charakter: Qualifizierter Mietspiegel Witten 2011 / 2012 und 2013 kostenlos erhältlich.
Auf dem Wittener Wohnungsmarkt herrscht rege Nachfrage, viele sind auf der Suche nach bezahlbaren Mietwohnungen in der Stadt an der Ruhr. Doch welche Preise sind vertretbar? Seit wenigen Tagen können sich Vermieter und Mieter an einem Zahlenwerk orientieren: Die Unistadt hat einen Mietspiegel mit dem Gütesiegel „qualifiziert“. Die etwa 20-seitige Bestandsaufnahme der marktorientierten Vergleichsmieten hat den Segen der Akteure des Wittener Wohnungsmarktes, der politischen Parteien und auch des Gemeinderats und ist somit als qualifizierter Mietspiegel anerkannt.
Der Mietspiegel ist ab dem 01.04.2011 für zwei Jahre gültig. Er gilt somit auch für das Jahr 2012 und das erste Quartal 2013. Er wurde im Arbeitskreis Mietspiegel unter Beteiligung der Interessenvertretungen der Mieter und Vermieter, dem Amtsgericht Witten unter Moderation der Stadt Witten erarbeitet.
Den neuen Mietspiegel gibt es als gedruckte Broschüre ab Monat, 25. Juli kostenlos. Die kostenlose Exemplare liegen in allen Geschäftsstellen der Sparkasse Witten und der Bürgerinformation im Rathaus aus. Auf der städtischen Internetseite steht der Mietspiegel als PDF-Datei zum kostenlosen Download bereit.
Die ortsübliche Miete in Witten
Ein Blick in die Mietwerttabelle genügt, und schon lässt sich die Höhe der Miete im neuen Wittener Mietspiegel schnell und einfach ermitteln. Wer Orientierung hinsichtlich der Mietpreise für Wohnraum in Witten sucht, kommt allerdings um etwas Rechnerei nicht herum, da Zu- und Abschläge beispielsweise für die Wohnungsgröße, Ausstattung, energetische Maßnahmen und der Lage berücksichtigt werden müssen. Die Anwendung des Mietspiegels wird ausführlich erläutert, so dass die Ermittlung der Miete für den Einzelfall unproblematisch sein dürfte.
Der Mietspiegel Witten 2011 besteht aus einer Grundtabelle. Für die Einordnung einer Wohnung in die Grundtabelle ist deren Baualter maßgeblich. Durch fünf Baualtersklassen wird die Beschaffenheit der Wohnung und damit die Miethöhe, die Nettokaltmiete pro Quadratmeter, maßgeblich bestimmt. Je nach Baujahr liegen die Mieten in der Grundtabelle zwischen 4,06 Euro und 8,76 Euro pro Quadratmeter im Monat nettokalt. Die Mittelwerten liegen zwischen 4,81 Euro (bis Baujahr 1947) und 6,56 (Baujahr 2000 bis 2009).
Ist die Wohnung kleiner als 45 Quadratmeter, gibt es einen Zuschlag von 0,41 Euro/qm/Monat. Ist sie größer 100 Quadratmeter gibt es einen Abschlag von 0,23 Euro/qm/Monat. Ist die Wohnung modernisiert und energetisch auf einem höheren Niveau können bis 63 Cent pro Quadratmeter im Monat dazu addiert werden.
Foto: (c) Mietspiegelportal
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Beachten Sie: Bei den in den Mietspiegeln ausgewiesenen Mietpreisen handelt es sich um die ortübliche Vergleichsmiete gemäß § 558 Abs. 2 BGB.
Von der ortsüblichen Vergleichsmiete ist die Marktmiete abzugrenzen. Die Marktmiete ist der Preis, der für die Überlassung einer Wohnung tatsächlich gezahlt wird. Sie ergibt sich in der Regel durch die vorherrschende Marktlage.
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