Der neue „qualifizierte“ Mietspiegel Schwerin für die Jahre 2012 und 2013 liegt ab sofort mittlerweile zum achten Mal druckfrisch vor – Mietpreise durchschnittlich um 3,5 % gestiegen. Wer wissen will, was eine Wohnung zur Miete in Schwerin kostet, schaut am besten in den Mietspiegel. Jetzt liegt der neue Mietspiegel für nicht preisgebundenen Wohnraum für die Jahre 2012 / 2013 in seiner achten Auflage vor. Er zeigt, die Mietpreisentwicklung verläuft in Schwerin sehr unterschiedlich. Gegenüber dem Vorgänger-Mietspiegel gibt es erhebliche Veränderungen. Insgesamt ist eine Steigerung um durchschnittlich 3,5 % erkennbar.
Die durchschnittlichen Wohnungsmieten in der Landeshauptstadt Schwerin schwanken je nach Ausstattung, Baualter und Größe der Wohnungen zwischen 3,95 € und 7,00 € pro Quadratmeter Wohnfläche. Für eine 85 m² große Wohnung in einem Gebäude, das 1970 errichtet und nicht modernisiert wurde, liegt die ortsübliche Vergleichsmiete bei 4,00 €/m². Für eine 55 m² große Wohnung im sanierten Altbau mit einer sehr guten Ausstattung ergibt sich eine ortsübliche Vergleichsmiete von 6,50 €/m².
Außerdem weist der nun vorliegende Mietspiegel wieder Lagefaktoren für einige Stadtteile in Abhängigkeit von der Baualtersklasse aus. So zum Beispiel ergab sich für den Stadtteil Paulsstadt ein Zuschlag in Höhe von 0,05 €/m² für alle Baualtersklassen. Anders verhält es sich z.B. bei dem Stadtteil Neu Zippendorf. Hier ergibt sich für die Baualtersklasse 3 – Wohnungsbau nicht modernisiert – ein Abschlag in Höhe von 0,05 €/m², während bei den Baualtersklassen 2 A und 2 B ein Zuschlag in Höhe von 0,20 €/m² möglich wird.
Der aktuelle Mietspiegel wurde vom Arbeitskreis Mietspiegel, dem unter anderem der Mieterbund Schwerin und Umgebung e.V., die beiden großen Schweriner Wohnungsunternehmen sowie der Ortsverein Haus & Grund Schwerin e.V. angehören, beschlossen.
Wer wissen will, ob seine Miete angemessen oder eine Mieterhöhung rechtens ist, kann den aktuellen Mietspiegel 2012/2013 und seine Vorgänger sowie weitere Informationen zu diesem Thema auf der Homepage der Landeshauptstadt herunterladen.
Wer den Mietspiegel lieber in Papierform haben möchte, erhält diesen im BürgerBüro des Stadthauses gegen eine Schutzgebühr von 1,00 Euro.
Für den Mietspiegel 2012 / 2013 wurden frei vereinbarte Mieten aus dem Zeitraum 01.01.2008 bis 30.09.2011 verwendet. Seit dem Ende des gesetzlich regulierten Mietmarktes und mit Einführung von marktorientierten Vergleichsmieten in den neuen Bundesländern im Jahr 1997 erscheint der Schweriner Mietspiegel inzwischen zum achten Mal.
Foto: © Landeshauptstadt Schwerin | www.schwerin.de
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Beachten Sie: Bei den in den Mietspiegeln ausgewiesenen Mietpreisen handelt es sich um die ortübliche Vergleichsmiete gemäß § 558 Abs. 2 BGB.
Von der ortsüblichen Vergleichsmiete ist die Marktmiete abzugrenzen. Die Marktmiete ist der Preis, der für die Überlassung einer Wohnung tatsächlich gezahlt wird. Sie ergibt sich in der Regel durch die vorherrschende Marktlage.
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