Mietspiegel QMS Info
Informationsübersicht (relevante Mietspiegeldaten im qMS als Überblick)
Mietspiegelerstellung und Mietspiegelersteller
Die Qualität eines qualifizierten Mietspiegels ist eine wesentliche Voraussetzung für seine Existenzberechtigung überhaupt, damit er seiner Informationsfunktion gerecht wird, aber auch wegen seines großen Einflusses auf die Mietpreisvereinbarung und seiner spezifischen Rechtsfolgen.
Hier ist nicht nur die inhaltliche Güte, sondern auch die Deklaration des qualifizierten Mietspiegels angesprochen. Es gilt bekanntlich für jedes Konsumgut, dass der Inhalt dem Etikett entsprechen muss. Das heißt, aus dem qualifizierten Mietspiegel müssen die relevanten Daten ersichtlich sein, die Schlüsse auf die inhaltliche Qualität erlauben. Eine Möglichkeit besteht in dem Verfahren, die Informationen zum Mietspiegel in der Broschüre, auf der Interentseite usw. in einer tabellarischen Übersicht "Informationsübersicht" aufzulisten. Dazu folgender Vorschlag:
| Mietspiegelart / Kennzeichnung: |
Teilen Sie den Interessenten mit, dass es sich um einen qualifizierten Mietspiegel handelt. Zum Beispiel: Qualifizierter Mietspiegel gemäß § 558d BGB der Stadt "Muster" für das Jahr …
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| Zeitlicher Geltungsbereich: |
Von: (Tag, Monat, Jahr) bis: (Tag, Monat, Jahr) |
| Räumlicher und sachlicher Anwendungsbereich: |
Zum Beispiel:
Gültig für nicht preisgebundenen Wohnraum für das Gebiet der Stadt "Muster"
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| Mietspiegelersteller: |
Zum Beispiel: Stadt "Muster", Statistisches Amt
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| Herausgeber des Mietspiegels: |
Zum Beispiel: Stadt "Muster"
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| Verfahrensbeteiligte (Benennung sämtlicher Beteiligter): |
Zum Beispiel:
Stadt "Muster" in Zusammenarbeit mit dem Interessenverband der Mieter (Name) und der Vermieter (Name)
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| Anerkennung (Benennung sämtlicher Anerkennenden): |
Zum Beispiel: ‘Der Stadtrat der Stadt "Muster" sowie die Interessenvertreter der Mieter (Name) und der Vermieter (Name) erkennen den nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellten Mietspiegel für die Stadt "Muster" (Gültigkeit von: … bis: …) mit Beschluss vom (Tag, Monat, Jahr) als qualifizierten Mietspiegel an. Die Anerkennung des qualifizierten Mietspiegels für die Stadt "Muster" durch den Stadtrat und die Interessenvertreter wird im Amtsblatt / Tageszeitung der Stadt "Muster" veröffentlicht.’
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| Dokumentation | |
| Erstellt von: |
Zum Beispiel: Stadt "Muster"
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| Dokumentation erhältlich bei: |
Zum Beispiel: Stadt "Muster" gegen eine Gebühr von Euro 10,00
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| Eckpunkte der Dokumentation: | |
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Zum Beispiel: Haushalts- Gebäude- oder Wohnungsdatei
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Zum Beispiel:
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Von: (Tag, Monat, Jahr) bis: (Tag, Monat, Jahr) |
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Zum Beispiel: 30.000
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Zum Beispiel:
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Zum Beispiel: 50 %
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Zum Beispiel: 30 %
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Zum Beispiel: 25 %
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Zum Beispiel:
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Zum Beispiel: 50 % Neuvertragsmieten und 50 Bestandsmieten
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| Fortschreibung / Anpassung: |
Angabe, wie die Anpassung erfolgt(e), ob zum Beispiel:
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| Zertifizierung: |
Bestätigungs- / Prüfungsvermerk der prüfenden Institution |
Quelle: Mietspiegel in Deutschland (2006), Cromm/Koch

