Mietspiegel Mannheim (Baden-Württemberg)

Mietspiegel MannheimMietspiegel Mannheim, PLZ: 68159, Stadt: Mannheim, Bundesland: Baden-Württemberg, Einwohner: 308759, Fläche (qkm): 144,96. Der Mannheimer Mietspiegel ist ein qualifizierter Mietspiegel. 

Mietspiegel Mannheim

Der Mietspiegel Mannheim mit Tabellen und ausführlichen Erläuterungen kann beim Fachbereich Wohnen und Stadterneuerung der Stadt Mannheim zu einem Bezugspreis von 6,- € bzw. -bei Postversand- zzgl. Versandkosten gegen Rechnung erworben werden. Die Tabellen hängen beim Fachbereich Wohnen und Stadterneuerung (3. OG) öffentlich aus und können während der Öffnungszeiten eingesehen werden.

Die Stadt Mannheim hat bereits über 17 Mietspiegel seit 1973 erstellt. Der Mietspiegel Mannheim wird alle zwei Jahre neu erstellt. Er findet Anwendung für ca. 113.000 frei finanzierte Wohnungen in Mannheim. Er dient sowohl Mietern als auch Vermietern als Anhaltspunkt bei der Ermittlung der „ortsüblichen Vergleichsmiete“. Der Mannheimer Mietspiegel beruht auf einer repräsentativen Stichprobe von Mietverhältnissen, auf die durch gesetzliche Vorgaben festgelegte Merkmale zutreffen. In den aktuellen Mietspiegel Mannheim gingen 2.453 Mietverhältnisse ein.

Die Werte des Mietspiegels gelten nur für frei finanzierte Mietwohnungen. Ein- und Zweifamilienhäuser sind nicht in die Erhebung eingeflossen. Im Rahmen der Reform des Mietrechts, die am 01.09.2001 in Kraft getreten ist, hat der Gesetzgeber das Instrument des „qualifizierten Mietspiegels" eingeführt. Eine Voraussetzung für einen „qualifizierten Mietspiegel" ist, dass er nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt sein muss. Der Mietspiegel der Stadt Mannheim wird seit 1973 auf statistisch-wissenschaftlicher Basis erstellt und erfüllt diese Voraussetzung. Der Gemeinderat hat deshalb beschlossen, den Mannheimer Mietspiegel als „qualifizierten Mietspiegel" herauszugeben. 

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Marktmiete & Vergleichsmiete

Beachten Sie: Bei den in den Mietspiegeln ausgewiesenen Mietpreisen handelt es sich um die ortübliche Vergleichsmiete gemäß § 558 Abs. 2 BGB.

Von der ortsüblichen Vergleichsmiete ist die Marktmiete abzugrenzen. Die Marktmiete ist der Preis, der für die Überlassung einer Wohnung tatsächlich gezahlt wird. Sie ergibt sich in der Regel durch die vorherrschende Marktlage.

Aktuelle Marktdaten zu Mietpreisen "Marktmiete" in einer Vielzahl von Städten und Gemeinden finden Sie auch unter: "News » Aktuelle Marktdaten" auf der ImmobilienScout24 Homepage ».

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