Mietspiegel Goch: Die Stadt Goch hat zum ersten Mal in ihrer Geschichte eine offizielle Mietpreisübersicht für freifinanzierte Wohnungen für das Stadtgebiet erstellt.
Goch hat erstmals einen Mietspiegel und gleich mit amtlichem Charakter. Er enthält eine Übersicht über die ortsübliche Vergleichsmiete und wurde unter Berücksichtigung der Vorgaben zur Erstellung von Mietspiegeln des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen erstellt. Hiernach muss ein Mietspiegel von der Gemeinde zusammen mit den Interessenvertretern der Vermieter und Mieter gemeinsam erstellt und anerkannt werden.
Bereits im März 2010 wurde auf einer Sitzung des Gocher Rates die Verwaltung damit beauftragt einen Mietspiegel für die Stadt zu entwickeln. Wenig Wochen später wurden bereits zweiseitige Erhebungsbogen an Vermieter von Wohnraum versandt, in dem unter anderem die Miethöhe sowie Größe und Ausstattung der Mietwohnung abgefragt wurden. Die Auswertung der rückläufigen Fragebogen wurde durch den Gutachterausschuss im Kreis Kleve vorgenommen. Das Ergebnis wurde mit den Interessenvertretern in mehreren Sitzungen beraten.
Kurz vor Beginn der Feierlichkeiten zum 750-jährigen Bestehen der Stadt Goch (9. bis 24. Juli) ist der Mietspiegel 2011 / 2012 in Kraft getreten. Der flächendeckende Mietspiegel für die Stadt am unteren linken Niederrhein im Nordwesten des Bundeslandes Nordrhein-Westfalens mit ihren rund 34.000 Einwohnern trat am 01. Juli 2011 in Kraft.
Die ortsüblichen Mieten liegen laut Mietspiegel zwischen 3,90 Euro und 7,10 Euro pro Quadratmeter im Monat nettokalt. Der Mietspiegel Goch 2011 / 2012 ist für Interessierte auf der Website der Stadt abrufbar. Weitere Informationen zum Gocher Mietspiegel finden Sie hier.
Foto: (c) Thomas Blenkers / pixelio.de
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Beachten Sie: Bei den in den Mietspiegeln ausgewiesenen Mietpreisen handelt es sich um die ortübliche Vergleichsmiete gemäß § 558 Abs. 2 BGB.
Von der ortsüblichen Vergleichsmiete ist die Marktmiete abzugrenzen. Die Marktmiete ist der Preis, der für die Überlassung einer Wohnung tatsächlich gezahlt wird. Sie ergibt sich in der Regel durch die vorherrschende Marktlage.
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