Der Mietspiegel Essen 2011 ist beschlossen und ab sofort im Internet abrufbar. Der neue Mietspiegel Essen 2011 wurde am 21.11.2011 vom Arbeitskreis „Mietspiegel“ beschlossen und ist ab sofort erhältlich. Der Mietspiegel gilt für zwei Jahre 2012 und 2013, Ende 2013 soll der nächste Essener Mietspiegel erscheinen. Gegenüber dem Vorgänger-Mietspiegel aus dem Jahr 2009 sind keine Veränderungen eingetreten. Das teilt der Arbeitskreis Mietspiegel mit. Das Mietniveau in Essen hat sich seit 2009 nur geringfügig verändert. Daher haben die Experten des Arbeitskreises unter Berücksichtigung der Gesamtsituation auf dem Wohnungsmarkt einstimmig beschlossen, die Mietrichtwerte und die Punktzahlen für Lage und Ausstattung der Mietwohnungen in dem neuen Mietspiegel unverändert zu lassen.
Lediglich im Textteil wurden redaktionelle Änderungen vorgenommen. In Essen wird der Mietspiegel von einem Arbeitskreis erstellt und herausgegeben, dem Verbände der Mieter und der Vermieter, die Stadt Essen und der unabhängige Gutachterausschuss für Grundstückswerte angehören. Hierdurch sind die Interessen der Mieter und Vermieter gleichermaßen vertreten. Der Gutachterausschuss und die Stadt Essen gewährleisten die sachverständige und unparteiische Auswertung der Mietpreisentwicklungen.
Ab sofort steht der Mietspiegel im Internet unter der Adresse www.gutachterausschuss.essen.de/ga_essen_mietspiegel.php kostenfrei im PDF-Format zur Einsicht und zum Ausdruck bereit. Wen es interessiert, findet hier auch die Mietspiegel aus früheren Jahren.
Wer keinen Internetzugang besitzt, kann die gedruckte Mietspiegelbroschüre für 5 Euro im Rathaus und bei den Bürgerämtern kaufen. Bei Versand kostet der Mietspiegel 7,50 Euro. Fragen rund um den Mietspiegel beantwortet die Mietspiegel-Hotline unter der Telefonnummer: 0201 / 8862666.
Foto: (c) Friedel Frentrop (Essen) / pixelio.de
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Beachten Sie: Bei den in den Mietspiegeln ausgewiesenen Mietpreisen handelt es sich um die ortübliche Vergleichsmiete gemäß § 558 Abs. 2 BGB.
Von der ortsüblichen Vergleichsmiete ist die Marktmiete abzugrenzen. Die Marktmiete ist der Preis, der für die Überlassung einer Wohnung tatsächlich gezahlt wird. Sie ergibt sich in der Regel durch die vorherrschende Marktlage.
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