Mietspiegel Dresden (Sachsen)

Mietspiegel DresdenMietspiegel Dresden, PLZ: 01067, Stadt: Dresden, Bundesland: Sachsen, Einwohner: rd. 480.000, Fläche (qkm): 328,3. Mit der aktuellen Ausgabe erfüllt der Mietspiegel Dresden den Status eines »qualifizierten Mietspiegels« gemäß § 558d BGB. Der vorliegende Mietspiegel Dresden, der auch zum Download als PDF bereit liegt, zeigt die ortsüblichen Mietpreise für Dresdner Wohnungen vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage.

Mietspiegel Dresden

Die Interessenvertreter der Mieter und Vermieter haben den Mietspiegel Dresden anerkannt und tragen ihn ausdrücklich mit. Mitglieder der Projektgruppe »Dresdner Mietspiegel«, die an der Erstellung mitwirkten, sind: Mieterverein Dresden und Umgebung e. V., Haus & Grund Dresden e. V. Regionalverband Dresden privater Hauseigentümer und Vermieter, WOBA Dresden GmbH als Vertreter des Verbandes der Sächsischen Wohnungsunternehmen e. V., Wohnungsgenossenschaft Johannstadt e. G. als Vertreter des Verbandes Sächsischer Wohnungsgenossenschaften e. V., Richter des Amtsgerichtes Dresden Landeshauptstadt Dresden: Sozialamt, Abteilung Wohnen (federführend); Stadtplanungsamt; Kommunale Statistikstelle.

Mit dem Erwerb des Mietspiegel Dresden (Schutzgebühr 2,50 Euro) – erhältlich in allen Rathäusern, Ortsämtern, Bürgerbüros und beim Mieterverein Dresden und Umgebung e. V. – zu den bekannten Sprechzeiten – stehen inhaltlich zur Verfügung: Mietpreistabelle, Wohnlagekarte / verbale Wohnlagebeschreibung, Definition der Begriffe / Auszüge aus BGB (Mietrechtsreform 2001), Hinweise zur Anwendung / Berechnungsschemata und Beispiele, Handhabung zusätzlicher Ausstattungsmerkmale, Für Ihre Bestellung des Mietspiegels per Post oder Fax können Sie dieses Formular nutzen. Die Lieferung erfolgt zum oben genannten Preis zuzüglich Porto.

Stichwörter: Mietspiegel Dresden, Mietpreise, Miettabelle Dresden, Sachsen, Dresden Mietspiegel, 01067 Dresden (Sachsen).

 

 

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Marktmiete & Vergleichsmiete

Beachten Sie: Bei den in den Mietspiegeln ausgewiesenen Mietpreisen handelt es sich um die ortübliche Vergleichsmiete gemäß § 558 Abs. 2 BGB.

Von der ortsüblichen Vergleichsmiete ist die Marktmiete abzugrenzen. Die Marktmiete ist der Preis, der für die Überlassung einer Wohnung tatsächlich gezahlt wird. Sie ergibt sich in der Regel durch die vorherrschende Marktlage.

Aktuelle Marktdaten zu Mietpreisen "Marktmiete" in einer Vielzahl von Städten und Gemeinden finden Sie auch unter: "News » Aktuelle Marktdaten" auf der ImmobilienScout24 Homepage ».

 

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