Mietspiegel Berlin

Mietspiegel BerlinMietspiegel Berlin – Der Berliner Mietspiegel 2011, was Mieten in Deutschlands Hauptstadt kostet!

Mietspiegelart: Qualifizierter Mietspiegel gemäß § 558 d BGB.

Bezug/Informationen: Hier finden Sie den Mietspiegel Berlin sowie die Möglichkeit der Online-Berechnung.

Gültig ab/von/bis: Der Mietenspiegel ist für zwei Jahre gültig. Der Berliner Mietspiegel 2011 ist ab Mai 2011 anwendbar. Er gilt noch für das Jahr 2012 bis Ende April 2013.

Ersteller/Herausgeber/Anerkennung: Der Mietspiegel Berlin wurde vom Land Berlin (vertreten durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung) und den nachfolgend genannten Interessenverbänden anerkannt: Berliner Mieterverein e. V., Landesverband Berlin im Deutschen Mieterbund, Berliner MieterGemeinschaft e. V. Mieterschutzbund Berlin e. V., Bund der Berliner Haus- und Grundbesitzervereine e. V. BFW Landesverband Berlin/Brandenburg e. V. Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen e. V..

Verfahrensbeteiligte: An der Mietspiegelerstellung haben beratend mitgewirkt der Gutachterausschusses für Grundstückswerte in Berlin, öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Mieten für Grundstücke und Gebäude, Berliner Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit, Richterin a.D., Amt für Statistik Berlin-Brandenburg. Die dem Mietspiegel zugrundeliegenden Daten sind von F+B Forschung und Beratung für Wohnen, Immobilien und Umwelt GmbH nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen auf der Grundlage einer empirischen Repräsentativerhebung (Fortschreibung) ermittelt worden.

Neuerstellung / Fortschreibung: Beim Berliner Mietspiegel 2011 handelt es sich um eine Fortschreibung des Mietspiegels 2009.

Mietpreise / Ortsübliche Vergleichsmieten laut Berliner Mietspiegel: Zum Stichtag 01.09.2010 liegen die Mietpreise (Vergleichsmieten) laut Mietspiegeltabelle je nach Wohnungstyp (Altbau/Neubau), Bezugsfertigkeit, Ausstattung, Wohnlage und Wohnungsgröße zwischen 2,58 Euro und 10,23 Euro Netto-Kaltmiete je Quadratmeter im Monat. Zu- und Abschläge, zusätzlichen Merkmale (wohnwerterhöhende, wohnwertmindernde Merkmale) sind in diesen Netto-Kaltmieten nicht berücksichtigt und können die ortsübliche Vergleichsmiete noch beeinflussen.

 

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