Im kommenden Frühsommer 2011 soll ein neuer qualifizierter Mietspiegel für die Hauptstadt Berlin erscheinen. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung hat die F+B Forschung und Beratung für Wohnen, Immobilien und Umwelt GmbH Hamburg (F+B) mit der Erstellung des qualifizierten Mietenspiegels beauftragt. F+B hat als unabhängiges Beratungs- und Forschungsinstitut in der Vergangenheit eine Reihe von Mietspiegeln erstellt. Der Berliner Mietspiegel wird alle zwei Jahre veröffentlicht, um den Berlinern einen wissenschaftlich abgesicherten Überblick über die Mietverhältnisse in der Stadt zu geben.
Befragung von 8.000 Mietern und Vermietern
Es ist vorgesehen, in einer repräsentativen Befragung die Daten von rund 8.000 Wohnungen in Berlin zu erheben, wobei die Befragung bei Mieterinnen/Mietern und Vermieterinnen/Vermietern durchgeführt wird. Mit der Teilnahme der zufällig ausgewählten Haushalte an der Befragung wird eine repräsentative Datengrundlage gesichert.
Die Teilnahme an der Erhebung ist freiwillig. Der Erhebungsstichtag ist der 1. September 2010. Die Erhebung der hierzu notwendigen Daten findet in der Zeit von September bis November 2010 statt. Die Befragten werden gebeten, die Erhebungen zum Mietspiegel aktiv zu unterstützen.
Mietspiegel Berlin: Die Datenerhebung ist in zwei Phasen unterteilt
In der ersten Phase werden in den nächsten Tagen eine Vielzahl von Haushalten angeschrieben und um die Beantwortung eines Kurzfragebogens gebeten. Es werden dabei nur einige wenige Fragen gestellt, um festzustellen, welche Wohnungen für den Mietspiegel wichtig und geeignet sind.
In der zweiten Phase werden persönliche Interviews mit den anhand des Kurzfragebogens ausgewählten Haushalten geführt. Es werden Fragen zur Wohnungsausstattung, Wohnungsgröße und Miethöhe gestellt. Auch die Vermieter beteiligen sich an der Befragung.
Alle Daten werden strikt vertraulich behandelt. Die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen wird durch den Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit kontrollierend begleitet.
Die Datenerhebung wird unter anderem von folgenden Verbänden unterstützt:
Den aktuellen Berliner Mietspiegel 2009 finden Sie hier
Foto: (c) Uwe Wattenberg, pixelio.de
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Beachten Sie: Bei den in den Mietspiegeln ausgewiesenen Mietpreisen handelt es sich um die ortübliche Vergleichsmiete gemäß § 558 Abs. 2 BGB.
Von der ortsüblichen Vergleichsmiete ist die Marktmiete abzugrenzen. Die Marktmiete ist der Preis, der für die Überlassung einer Wohnung tatsächlich gezahlt wird. Sie ergibt sich in der Regel durch die vorherrschende Marktlage.
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