Mietnomaden haben es künftig schwerer


 
20. Mai 2010

Der Bundesgerichtshof hat in einem Urteil vom 12. Mai 2010 die Rechte von Vermietern gegen Mietnomaden gestärkt. In einem sechs Jahre andauernden Fall gaben die Karlsruher Richter einem Vermieter in Leipzig Recht. Dessen fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzug der Mieter sei rechtmäßig, so das Gericht. Die Kündigung, so die Richter des VIII. Zivilsenats, erfülle alle Begründungsanforderungen und sei deshalb nicht unwirksam. Die Bundesrichter hatten bereits in früheren Verfahren entschieden, dass es ausreicht, wenn der Vermieter den Zahlungsverzug als Kündigungsgrund angibt und den Gesamtbetrag der rückständigen Miete beziffert.

Der Immobilienverband Deutschland (IVD) Mitte-Ost bewertet das Urteil positiv und sieht die Position der Vermieter in Auseinandersetzungen mit Mietern um ausstehende Mietzahlungen deutlich verbessert. Jens Zimmermann, Geschäftsführender Vorstand und Pressesprecher des IVD Mitte-Ost: „Wir begrüßen nachdrücklich dieses Urteil. Vermieter können sich nun besser gegen die Unzulänglichkeiten einiger Mieter wehren.“ Einmietbetrüger – so genannte Mietnomaden – hinterlassen häufig hohe Mietschulden und nicht selten eine verwüstete Wohnung. Für private Kleinvermieter könne dies schnell zur Existenzbedrohung werden, so Jens Zimmermann.

msp/uk/IVD Mitte-Ost

 

 

 

 

Mietspiegel Top Städte
Mietspiegel Städte (A-Z)
Mietspiegel nach Art
Themen
Tag Cloud

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anzeige

 

 

Marktmiete & Vergleichsmiete

Beachten Sie: Bei den in den Mietspiegeln ausgewiesenen Mietpreisen handelt es sich um die ortübliche Vergleichsmiete gemäß § 558 Abs. 2 BGB.

Von der ortsüblichen Vergleichsmiete ist die Marktmiete abzugrenzen. Die Marktmiete ist der Preis, der für die Überlassung einer Wohnung tatsächlich gezahlt wird. Sie ergibt sich in der Regel durch die vorherrschende Marktlage.

Aktuelle Marktdaten zu Mietpreisen "Marktmiete" in einer Vielzahl von Städten und Gemeinden finden Sie auch unter: "News » Aktuelle Marktdaten" auf der ImmobilienScout24 Homepage ».

Mietspiegel
Ihre
Immobilien-
suche
Straße:
PLZ: Ort: