Gesetzentwurf gegen „Mietnomaden” erarbeitet


 
17. Mai 2010

Der Immomobilienverband Deutschland (IVD) hat einen Gesetzentwurf erarbeitet, nach dem Vermieter eine größere Handhabe gegen sogenannte Mietnomaden erhalten sollen. Diese Spezies mietet Wohnungen, zahlt vielleicht eine Monatsmiete und dann nicht mehr. Dies praktizieren sie in jedem weiteren Domizil. Und es ist extrem schwierig für Eigentümer, diese Betrüger aus der Wohnung herauszuklagen. Die Schäden können für Immobilieneigner schnell zur Existenzfrage werden, so der IVD. Selbst bei geklärten Fällen vergingen bis zur Räumung oft bis zu 18 Monate.

Die Reformvorschlage drängen deshalb vor allem auf eine Beschleunigung der Gerichtsverfahren. Außerdem sollen Behörden Sozialleistungen direkt an den Vermieter zahlen, fordert der IVD. Das in der Bundeshauptstadt praktizierte „Berliner Modell“ soll Gesetz werden, damit Wohnungseigentümer nicht auch noch mehrere tausend Euro Vorschuss an den Gerichtsvollzieher zahlen müssen.

msp/uk/DIB 218

 

 

 

 

Mietspiegel Top Städte
Mietspiegel Städte (A-Z)
Mietspiegel nach Art
Themen
Tag Cloud

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anzeige

 

 

Marktmiete & Vergleichsmiete

Beachten Sie: Bei den in den Mietspiegeln ausgewiesenen Mietpreisen handelt es sich um die ortübliche Vergleichsmiete gemäß § 558 Abs. 2 BGB.

Von der ortsüblichen Vergleichsmiete ist die Marktmiete abzugrenzen. Die Marktmiete ist der Preis, der für die Überlassung einer Wohnung tatsächlich gezahlt wird. Sie ergibt sich in der Regel durch die vorherrschende Marktlage.

Aktuelle Marktdaten zu Mietpreisen "Marktmiete" in einer Vielzahl von Städten und Gemeinden finden Sie auch unter: "News » Aktuelle Marktdaten" auf der ImmobilienScout24 Homepage ».

Mietspiegel
Ihre
Immobilien-
suche
Straße:
PLZ: Ort: