Qualifizierte Mietspiegel gemäß § 558d BGB
 
03. Juni 2010

Qualifizierte Mietspiegel gemäß § 558d BGBDie Entstehungsgeschichte des noch relativ jungen Rechtsinstituts "Qualifizierte Mietspiegel" nach § 558d BGB begann im Jahr 1996 mit dem Mietrechtsvereinfachungsentwurf der Bund-Länder-Arbeitsgruppe. Dieser Gesetzesentwurf sah vor: „Enthält ein qualifizierter Mietspiegel … Angaben für die Wohnungen, so kann nur auf diesen Mietspiegel Bezug genommen werden.“ Die Arbeitsgruppe wollte damit grundsätzlichen Vorrang qualifizierter Mietspiegel vor den anderen gesetzlichen Begründungsmitteln erreichen. Damit würde sich der Gesetzgeber für ein verlässlicheres und sachlich besseres Begründungsmittel als z.B. die Benennung von Vergleichswohnungen entscheiden, wodurch letztendlich auch die Verbreitung von Mietspiegeln gefördert werde.

Im Bericht der BLAG heißt es u.a.: „Der Entwurf bezweckt, das Vergleichsmietensystem zu stärken und handbarer zu machen. Dies soll vor allem durch das Institut des qualifizierten Mietspiegels, der eine besondere Gewähr für die Richtigkeit seiner Werte bietet, verwirklicht werden.“ § 560c Abs. 6 des Vereinfachungsentwurfs sah die Regelung vor: „Ist ein Mietspiegel nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt oder von der Gemeinde (weiterlesen…)

Mietpreispolitik des Bundes
 
02. Juni 2010

Das Verbot der Änderungskündigung und die Einführung der Vergleichsmietenregelung führte Anfang der 1970er Jahre zu einer künstlichen Spaltung des Mietwohnungsmarktes. Unterschiedliche mietpreisrechtliche Regelungen erstrecken sich seither zum einen auf die Mietpreisbildung zu Beginn eines Mietverhältnisses (Neu- bzw. Wiedervermietung), zum anderen auf bestehende Mietverhältnisse (Bestandsmiete), bei denen der Vermieter den Mietpreis erhöhen will (‚Mieterhöhungsrecht’). Während bei der Neu- bzw. Wiedervermietung der Grundsatz der freien Mietpreisvereinbarung gilt (unter Berücksichtigung strafrechtlicher Vorschriften), wird im Bereich der Bestandsmieten die freie Mietpreisvereinbarung durch das Vergleichsmietensystem und seine Einzelregelungen (u.a. die Maßgeblichkeit von Mietspiegeln) und durch die Kappungsgrenze eingeschränkt. (weiterlesen…)

Mietspiegel in Deutschland
 
27. Mai 2010

Für die meisten Märkte ist es typisch, dass sie, wenn überhaupt, nur ein labiles Gleichgewicht erreichen, und dies gilt auch für den Mietwohnungsmarkt. Der Mietmarkt ist ebenso wie andere Konsumgütermärkte von Widerständen und Anpassungsverzögerungen geprägt. Grundsätzlich ist er ‚kein friktionsloser Markt’. Dennoch kann die rein technische Eignung des Mietmarktes als Koordinations- und Lenkungsmechanismus bejaht werden.

Wie auf anderen Konsumgütermärkten wird es auch zyklische Schwankungen und somit Mangellagen für die eine oder andere Marktseite geben, die Renten entstehen lassen können, die je nach der Marktlage der einen oder anderen Partei zufallen. Mittel- bis langfristig wird jedoch die Tendenz der Ausbildung eines gleichgewichtsähnlichen Zustandes auf den einzelnen Teilmärkten bestehen. Es wird darauf hingewiesen, dass von der Struktur des Wohnungsmarktes her gesehen grundsätzlich eine freie Mietenbildung möglich ist und deshalb keine so schwerwiegenden Bedenken bestünden (weiterlesen…)

Mieterhöhung | Mietwohnung
 
17. Mai 2010

Explizit wies der Gesetzgeber bereits bei der Mietrechtsreform 2001 darauf hin, dass die Regelungen für das Mieterhöhungsverfahren (Mieterhöhungen) besonders streitträchtig sind und die Gerichte unnötig belasten. Entsprechende ausgewogene Korrekturen seien deshalb im Interesse der Vertragsparteien, aber auch der Gerichte notwendig. Aus mietpreisrechtlicher Sicht waren die Reformbemühungen indes nicht sonderlich innovativ. Der Gesetzgeber hat in das ‚Unterkapitel 2. Regelungen über die Miethöhe’ (§§ 557 bis 561 BGB) im Wesentlichen die im MHG enthaltenen Regelungen übernommen. Neu eingeführt wurden weitere Begründungsmittel zur Darlegung der ortsüblichen Vergleichsmiete. (weiterlesen…)

Mietspiegel: Einfache und qualifizierte Mietspiegel
 
01. Mai 2010

Mietspiegel: Einfache und qualifizierte MietspiegelSie sind auf der Suche nach einem Mietspiegel (Miettabelle/Miettabellen)? Hier sind Sie schon mal richtig wenn Sie eine Mietpreisübersicht suchen. Egal ob Mietspiegel kleiner Städte wie der Mietspiegel Angermünde oder Mietspiegel großer Städte beispielsweise Mietspiegel Berlin, Mietspiegel Dortmund, Mietspiegel Dresden, Mietspiegel Duisburg, Mietspiegel Düsseldorf, Mietspiegel Köln, Mietspiegel Freiburg, Mietspiegel Essen, Mietspiegel Frankfurt, Mietspiegel Leipzig, Mietspiegel München, Mietspiegel Nürnberg, Mietspiegel Stuttgart. Mietspiegel deutscher Städte finden Sie rechts über das Navigationsmenü, geglieder nach den Top-Städten mit Mietspiegeln, Mietspiegelstädte von A bis Z oder geglieder nach der Art der Mietspiegel "einfach" oder "qualifiziert".

Auf unserem Mietspiegelportal haben Sie darüberhinaus die Möglichkeit, sich umfassend rund um das Thema Mietspiegel (Miettabelle) zu informieren, zum Beispiel zur Verbreitung, zur Geschichte oder zur Erstellung von Mietspiegel. Ergänzt wird das Ganze durch News, Urteile, interessante Links und Literatur zum Mietspiegel/Miettabelle. 

Wir sind ständig bemüht die Mietspiegelsammlung auf unserem Portal bzw. die Links zu den Mietspiegeln auf dem aktuellen Stand zu halten. Sollte ein Mietspiegel nicht aufgeführt bzw. der Link fehlerhaft sein, bitten wir Sie um eine kurze Mitteilung per E-Mail »».

Der Wohnungsmarkt in Deutschland ist traditionell zum größten Teil ein Mietwohnungs­markt. Im Jahr 2003 waren in Deutschland von knapp 39 Millionen bewohnten Wohnungen rund 24 Millionen Wohnungen (rund 62 %) vermietet. Die meisten dieser Mietwohnungen sind frei finanzierte Mietwohnungen, für die der Staat die Rahmenbedingungen zur Gestaltung der Mietpreise in einer Reihe von Vorschriften festgelegt hat. Im Ergebnis führten unterschiedliche mietpreisrechtliche Regelungen zu einer Spaltung des frei finanzierten Mietwohnungsmarktes. (weiterlesen…)

Mietspiegel in Städten und Gemeinden
 
28. April 2010

Mietspiegel in Städten und GemeindenDer Begriff Mietspiegel wird in den 1980er Jahren erstmals in den Gesetzestext aufgenommen. Da sich Mietspiegel als das am besten geeignete Mittel zum Nachweis der ortsüblichen Vergleichsmiete in Städten und Gemeinden herausgestellt hätten, sollte sichergestellt werden, „dass in vermehrtem Umfang aktualisierte Mietspiegel zur Verfügung stehen, die die wirtschaftliche Entwicklung des Marktes zutreffend wiedergeben.“

Aktuelle Mietspiegel, so der damalige Gesetzgeber, „geben den Vertragsparteien in der Regel ausreichende Informationen und erleichtern hierdurch eine Einigung über den Mietpreis.“ Gemeinden sollen deshalb „soweit hierfür ein Bedürfnis besteht und dies mit einem für sie vertretbaren Aufwand möglich ist, Mietspiegel erstellen.

Bei der Aufstellung von Mietspiegeln sollen Entgelte, die auf Grund gesetzlicher Bestimmungen an Höchstbeträge gebunden sind, außer Betracht bleiben. Die Mietspiegel sollen im Abstand von zwei Jahren der Marktentwicklung angepasst werden. (weiterlesen…)

Wer erstellt einen Mietspiegel?
 
21. März 2010

Eine Pflicht zur Mietspiegelerstellung gibt es nicht. § 558c Abs. 4 BGB ist eine Soll-Bestimmung: "Gemeinden sollen Mietspiegel erstellen, wenn hierfür ein Bedürfnis besteht und dies mit einem vertretbaren Aufwand möglich ist." Die grundsätzliche Entscheidung, ob ein Mietspiegel und wenn ja, welche Art von Mietspiegel [weiterlesen]

Mietspiegel, Mietpreisbildung und Mieterhöhung
 
21. März 2010

Nach welchen Regeln die Mietpreisbildung bei Abschluss eines Mietvertrages und bei bestehenden Mietverträgen am frei finanzierten Mietwohnungsmarkt seit 2001 erfolgen kann [weiterlesen]

Mietspiegel, einfach oder qualifiziert?
 
21. Februar 2010

Die zentrale Norm für die Erstellung und Anwendung von Mietspiegeln ist der § 558c BGB. "In dieser Vorschrift sind die allgemeinen Regelungen über Miet­spiegel, die für alle Arten von Mietspiegeln gelten, zusammengefasst." (BT-Drucks. 14/4553, S. 56). § 558c Abs. 1 BGB enthält die Legal­definition: Bei einem Mietspiegel handelt es sich "um eine Übersicht über die ortsübliche Vergleichsmiete, die von der Gemeinde oder von Interessenvertretern der Vermieter und der Mieter gemeinsam [weiterlesen]

Warum einen Mietspiegel?
 
21. Februar 2010

Ein Mietspiegel stellt zum einen im Mieterhöhungsverfahren ein formalrechtlich einwandfreies Instrument zur Begründung eines Mieterhöhungs­verlangens dar, dessen primäre Nutznießer die Mietparteien (Mieter, Vermieter) sind. Zum anderen findet der Mietspiegel "aber auch im täglichen marktwirtschaftlichen Geschehen Anwendung" (Schmidt, 2003, S. 4) und ist in unterschiedlichen Bereichen zahlreichen Anwendern zur Orientierung und Entscheidungsfindung zweckdienlich (vgl. Wullkopf, 1996, S. 455), unter anderem den Gerichten (Ordentliche Gerichte, Familiengerichte, Sozialgerichte), Finanzämter, Banken, Interessenvertreter der Mieter und Vermieter sowie den Kommunen [weiterlesen]

 

 

 

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