Mietspiegel - einfache und qualifizierte

Mietspiegel (Synonym: Miettabelle, Miettabellen, Mietpreisübersicht)

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Der Wohnungsmarkt in Deutschland ist traditionell zum größten Teil ein Mietwohnungs­markt. Im Jahr 2003 waren in Deutschland von knapp 39 Millionen bewohnten Wohnungen rund 24 Millionen Wohnungen (rund 62 %) vermietet. Die meisten dieser Mietwohnungen sind frei finanzierte Mietwohnungen, für die der Staat die Rahmenbedingungen zur Gestaltung der Mietpreise in einer Reihe von Vorschriften festgelegt hat. Im Ergebnis führten unterschiedliche mietpreisrechtliche Regelungen zu einer Spaltung des frei finanzierten Mietwohnungsmarktes.

Während bei der Neu- und Wiedervermietung das Prinzip der freien Mietpreisbildung zumindest noch im Grundsatz gilt, kommt bei bestehenden Mietverträgen das die freie Mietpreisvereinbarung einschränkende Vergleichsmietensystem mit seinen Einzelregelungen (Kappungsgrenze, Maßgeblichkeit von Mietspiegeln) zur Anwendung.

Das Mietrechtsreformgesetz von 2001 hatte zum Ziel, das Mietrecht, dem für die Wohnungsversorgung und den sozialen Frieden große Bedeutung zukommt, inhaltlich zu modernisieren und zu vereinfachen. Am Vergleichsmietensystem wurde weiterhin festgehalten und zu dessen Stärkung - neben dem bisher bestehenden einfachen Mietspiegel - ein 'qualifizierter Mietspiegel' eingeführt.

Das Statistische Bundesamt unterhält eine Statistik über die Anzahl der jährlich vor den deutschen Gerichten durchgeführten Zivilprozesssachen und der davon erledigten Verfahren im Wohnungsmietrecht. Danach gibt es pro Jahr in Deutschland etwa 1,5 Mio. Zivilprozesse. Rund 20 % aller Zivilprozesse (~ 300.000) betreffen ein Mietrechtsverfahren.

Eine Prozessstatistik über gerichtliche Auseinandersetzungen wegen Mieterhöhungsstreitigkeiten gibt es nicht. Nach Schätzungen dürfte die Zahl der Mieterhöhungsverfahren bundesweit bei ungefähr 10 % der Mietrechtsverfahren, also jährlich bei 30.000 Mieterhöhungsverfahren, liegen (vgl. u.a. Cromm/Koch, 2006, S. 185 ff.). Gemessen an den etwa 21 Millionen Mieterhaushalten, entspricht dies einer Quote von rund 0,15 % jährlich.

Daraus lässt sich eine geringe Streithäufigkeit ableiten und eher ein Mietfrieden zwischen den Mietparteien konstatieren. Mietspiegel dürften hierzu einen wesentlichen Beitrag leisten. Für die Mietvertragsparteien ist der Mietspiegel eine wichtige Orientierungshilfe. Mit Mietspiegeln wird der Sachverhalt der Mietpreisfindung objektiviert und von den Kommunen den Mietern und Vermietern ein Instrument zur Verfügung gestellt, dass Streitigkeiten bereits im Vorfeld von gerichtlichen Auseinandersetzungen vermeiden hilft. Mietspiegel sorgen damit für Rechtsfrieden zwischen den Mietparteien und in der Gemeinde.

Hier finden Sie über 200 Mietspiegel/Miettabellen deutscher Städte von A bis Z, unterteilt nach Städten mit einem einfachen Mietspiegel und einem qualifizierten Mietspiegel.





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